Abwasser und Gruben ( Tanks )

ABWASSERENTSORGUNG
|
|
SIEHE AUSHANG in den Schaukästen | |
Tel: | |
Fax: | |
Handy: | |
Preise ab 01.01.2016: für 1 Jahr |
|
Entsorgung bis 2 m³ | Euro |
Entsorgung 2 bis 3 m | Euro |
Entsorgung über 3 m³ Euro zzgl. jeder weiterer m³ Euro |
Euro |
Schlauchlänge bis 50 m inclusiv |
Abwassersammelanlagen

Arten
• Abwassersammelanlagen dienen der Aufnahme von Fäkalien (Toilette) und Grauwasser (Küchenbereich).
• Der Gesetzgeber lässt nur geschlossene, abflusslose Abwassersammelgruben zu. Sickergruben oder Verrieselungen sind nicht statthaft.
• Bauseitig sind gestattet Kunststofftanks und monolitisch errichtete Gruben (Beton B300).
• Alte Sammelgruben können durch Kunststoffauskleidungen von zugelassenen Fachfirmen saniert werden und sind dann zulässig.
• Kunststofftanks und Auskleidungen müssen das Zertifikat des Deutschen Instituts für Bautechnik haben.
Einbau
• Der Einbau von Abwassersammelgruben ist vorher zu beantragen und vom Eigentümer bzw. Bezirksverband zu genehmigen.
• Sammelgruben sind von den Parzellengrenzen mindestens zwei Meter, von Baulichkeiten mindestens 5 m (Dom)
entfernt einzubringen.
• Nach dem Einbau oder der Sanierung der Grube ist ein Dichtigkeitsnachweis zu erbringen (ist nicht mit dem DIBT-Zertifikat gleichzusetzen).
• Die Verbindung zwischen Sammelgruben und Sanitärbereich ist durch KG Rohre zu realisieren.
• Nach Fertigstellung der Gesamtanlage bis hin zum Sanitärbereich ist eine Dichtigkeitsprüfung vorzunehmen.
• Die Errichtung und Sanierung ist durch Sachverständige zu bestätigen.
Nachweis
• Fäkalienabfuhrquittungen für die schadlose Beseitigung sind dem Verpächter auf Verlangen vorzulegen.
• Dichtigkeitsnachweise sind entsprechend der Gesetzlichkeit zu wiederholen.