Vorstand
Der geschäftsführende Vorstand
Unser Vorstand, setzt sich zusammen aus:
der 1. Vorsitzende/in,
der 1. Kassierer/in
der 1. Schriftführer/in.
Der geschäftsführende Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt. Er bleibt nach Ablauf der Amtsperiode so lange kommissarisch im Amt, bis ein neuer geschäftsführender Vorstand gewählt ist. Eine Wiederwahl ist zugelassen. Wählbar sind nur Mitglieder des Vereins. Je Parzelle kann nur ein Mitglied in den geschäftsführenden Vorstand gewählt werden. Ein Mitglied darf nicht gleichzeitig in mehreren Wahlämtern im Verein tätig sein.
Erweiterter Vorstand
Dem erweiterten Vorstand gehören an
. der geschäftsführende Vorstand
. der 2. Vorsitzende/n
. der 2. Kassierer/in
. der 2. Schriftführer/in
. die Feldwarte/Feldwartinnen
. Inhaber weiterer Wahlämter
Die Mitglieder des erweiterten Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl ist zugelassen. Wählbar sind nur Mitglieder des Vereins. Ein Mitglied darf nicht gleichzeitig in mehrere Ämter im erweiterten Vorstand gewählt werden.
Weitere Informationen erhälts du in der Satzung
Für die einzelnen Abschnitte sind sogn. Feldwarte (Abschnittsleiter) als erste Ansprechpartner , die von den Pächtern gewählt werden, zuständig.
Sie vertreten die Kleingärtner des jeweiligen Abschnitts im erweiterten Vorstand.
Information DSGVO sowie BDSG
Die Veröfenlichung von Informationen zur Erreichbarkeit von Funktionsträgern in einem Verein ist rechtmäßig und zulässig sofern die private Adresse nicht genannt wird.
Quelle: Sascha Rinker, Rechtsanwalt.
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Herr | Uwe | Keßler | [nbsp | ||||
Aufgabenbereich | ||||||||
Der/Die 1. Vorsitzende beruft die Mitgliederversammlungen sowie die Sitzungen und Versammlungen des geschäftsführenden Vorstands und des erweiterten Vorstands ein und leitet sie. Die Leitung der Sitzungen und Versammlungen kann er/sie an ein anderes Vereinsmitglied übertragen. Er/Sie kann an allen Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilnehmen. Er/Sie hat den Mitgliederversammlungen über die Führung der Geschäfte im vorangegangenen Zeitraum zu berichten. |
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Herr | |||||||
Aufgaben: | Der/Die 1. Kassierer(in) verwaltet die Gelder des Vereins, erhebt die Beiträge, Umlagen, Pachtgelder sowie alle anderen zu erhebenden Gelder, auch soweit sie nur durchlaufende Posten sind. |
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Aufgaben: | Der/Die 1. Schriftführer(in) hat von den Sitzungen und Versammlungen der Organe eine Niederschrift zu fertigen und die gefassten Beschlüsse festzuhalten. Er/Sie führt den allgemeinen Schriftverkehr des Vereins |